Vorschläge-Meldungen und Beschwerden

Fahrgäste, öffentliche Körperschaften, Privatpersonen, Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie natürliche oder juristische Person können Mitteilungen an SAD richten. Diese Mitteilungen werden wie folgt kategorisiert:

  • Vorschlag-Meldung: jede Form von Mitteilung eines Fahrgastes, die nicht als Beschwerde klassifizierbar ist, und jede unterzeichnete Mitteilung, die die Angaben des Unterzeichners enthält. Meldungen oder Verbesserungsvorschläge können auch über ein Online-Formular übermittelt werden.
  • Beschwerde: wenn sie sich auf die Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag zwischen der SAD und dem Fahrgast beziehen und der Fahrgast Angaben mit dem von der Verkehrsregulierungsbehörde genehmigten "Beschwerdeformular" macht;

Einreichung einer Beschwerde

Beschwerden müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (90 Tage) ab dem Datum des Leistungserbringung bzw. dem Datum, an dem die Leistung ordnungsgemäß hätte erbracht werden sollen bzw. an dem der Leistungsmangel aufgetreten ist, eingebracht werden.

Beschwerden und Meldungen können schriftlich an SAD gerichtet werden:

  • Per E-Mail an die Adresse reclami@sad.it.
  • anhand der im Folgenden angegebenen Formulare;
  • Per Fax an die Nummer (+39) 0471 / 450296;
  • oder per Post an die Postadresse SAD- Nahverkehr AG - Ufficio Reclami/Beschwerdestelle - Italienallee 13/n, 39100 Bozen;
  • An den SAD-Fahrkartenschaltern, wo das entsprechende Beschwerdeformular ausgefüllt und abgegeben werden kann.

Bitte senden Sie aus organisatorischen Gründen keine Beschwerden, Meldungen und Anregungen an die E-mail-Adresse infor@sad.it.

Weiters steht den Fahrgästen für telefonische Beschwerden oder Meldungen die Servicenummer des Dienstes Info Mobilität Südtirol unter der gebührenpflichtigen Nummer 0471-220880 zur Verfügung. Die Kosten richten sich nach dem eigenen Telefonanbieter. Meldungen zu Leistungen, die in den Kompetenzbereich von SAD fallen, werden an die SAD-Beschwerdestelle weitergeleitet und dort entsprechend den o.g. Verfahren und Fristen bearbeitet. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website.

Formulare

Die Beschwerdeformulare unterscheiden sich je nach Verkehrsdienst:

Bearbeitung der Beschwerde

SAD verpflichtet sich, auf Beschwerden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang zu antworten.

Die Frist für die endgültige Antwort beträgt unter Berücksichtigung von zusätzlichem Abklärungsbedarf maximal 90 Tage ab Eingang der Beschwerde (entsprechend den geltenden Bestimmungen).

  • Sprache der Beschwerde - die Beschwerde kann auf Italienisch, Deutsch und Englisch eingereicht werden, entsprechend der vorgesehenen Modalitäten.
  • Inhalt der Beschwerde - damit die Beschwerde bearbeitet werden kann, muss diese mindestens folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname sowie Kontaktdaten des Nutzers der Verkehrsdienste; Angaben zur durchgeführten Fahrt (Datum, Abfahrtszeit, Abfahrtsort und Ziel); Fahrkarte; Beschreibung des Vorfalls in den vorgesehenen Fällen. Wenn die SAD weitere Informationen anfordert und der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen antwortet, wird die Beschwerde archiviert.
  • Unbefriedigende Antwort und Klärung - wenn der Nutzer mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden ist, kann dieser unabhängig vom angebotenen Verkehrsdienst vom Beschwerdebüro der SAD eine Klärung verlangen. Das Ersuchen ist unter Angabe der Details der Beschwerde, die geklärt werden soll, an reclami@sad.it zu senden.

Versäumnis, innerhalb der Frist auf die Beschwerde zu antworten

Trifft die Antwort auf die Beschwerde nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ein, kann der Nutzer folgende Maßnahmen ergreifen:

  • wenn seit der Einreichung der Beschwerde mehr als 30 Tage verstrichen sind oder wenn der Nutzer mit der Antwort auf die Beschwerde unzufrieden ist (nur für Eisenbahndienste), kann der Nutzer sich an die Verbraucherschutzzentrale (CTCU) wenden, um eine Schlichtung gemäß den Verfahren einzuleiten, die im Abschnitt "Antrag auf Schlichtung und Vorschriften" der Qualitätscharta für Eisenbahndienste beschrieben sind und welche auf der Website https://www.sad.it/de/der-bahndienst eingesehen werden können.
  • wenn seit der Einreichung der Beschwerde mehr als 30 Tage verstrichen sind und keine Antwort eingetroffen ist, können sich die Nutzer über die Webseite https://www.autorita-trasporti.it/che-cosa-fa-art-per-la-tutela-dei-diritti-dei-passeggeri/ an die Regulierungsbehörde für den Verkehr (ART) wenden.

Automatische Entschädigung im Falle der Nichtbeantwortung

Gemäß dem Beschluss der Regulierungsbehörde für das Verkehrswesen (ART) hat der Nutzer im Falle der Nichtbeantwortung einer Beschwerde Anspruch auf eine automatische Entschädigung in Höhe des Preises der Fahrkarte für die Beförderungsdienstleistung, und zwar mindestens in Höhe der folgenden Beträge:

  • 10 %, wenn die Antwort zwischen dem 90. und 120. Tag nach Eingang der Beschwerde erfolgt;
  • 20 %, wenn die Antwort nicht innerhalb des 120. Tages nach Eingang der Beschwerde erfolgt.

Im Falle eines Abonnements leistet die SAD, in beiden Fällen, eine Entschädigung in der gleichen Weise wie die unter dem vorstehenden Punkt vorgesehene Erstattung.

Eine Entschädigung ist nicht fällig, wenn:

a) der Betrag weniger als 4 Euro beträgt;

b) die Beschwerde vom Nutzer nicht in der vorgesehenen und angegebenen Art und Weise, mit den Mindestangaben und innerhalb des angegebenen Zeitraums übermittelt wird;

c) der Nutzer bereits eine Entschädigung gemäß den vorstehenden Punkten in Bezug auf die selbe Fahrt erhalten hat.